Sam Fiction

,, der Kreis dreieckt den Raum ,,

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Die Bestimmungen dieser AGB sind für alle Rechtsgeschäfte mit SamFiction maßgebend. Mit Erteilung eines Auftrags erklärt sich der Auftraggeber mit der Gültigkeit unserer Bestimmungen einverstanden, es sei denn, dass etwas anderes schriftlich vereinbart worden ist.

§ 1 Urheberrecht

1.1 Urhebererklärung
Sam Fiction versichert, dass sich das Werk in seinem alleinigen Eigentum befindet und frei von Rechten Dritter ist. Er versichert darüber hinaus, dass das Werk eine eigenständige Arbeit von ihm ist.

1.2 Nutzung und Verwertung
Jede Nutzung und Verwertung des Werkes ist nur nach Unterrichtung und mit Zustimmung von Sam Fiction erlaubt und gilt nur für die vereinbarte Dauer und den vereinbarten Zweck.
Mit dem Besitz des Werkes sind – sofern nicht anders vereinbart – keine Verwertungs- oder Nutzungsrechte
nach dem Urheberrechtsgesetz verbunden; dies gilt insbesondere für das öffentliche Ausstellen.

1.3 Namensnennung
Bei jeder Nutzung des Werkes ist der Name von Sam Fiction
(Urheber) zu nennen.

1.4 Angemessene Vergütung
Für jede Nutzung oder Verwertung des Werkes hat Sam Fiction Anspruch
auf angemessene Vergütung (§ 32 UrhG – Urheberrechtsgesetz).

1.5 Veröffentlichungen
Sämtliche Abbildungen, Reproduktionen und Publikationen des Werkes bedürfen des Einverständnisses
von Sam Fiction. Zur Werknutzung überlassene Unterlagen (Fotos, Dias, Texte u. a.) dürfen nur mit Einverständnis von Sam Fiction und unter Nennung seines Namens veröffentlicht werden.

1.6 Aktuelle Berichterstattung zur Ausstellung
Im Zusammenhang mit einer Ausstellung ist das Recht zur aktuellen Berichterstattung über das Werk
eingeräumt, ebenso das Recht zur Abbildung des Werkes auf Plakat, Einladung, im Internet sowie im
Katalog.

1.7 Folgerecht / Zugangsrecht
Das Folgerecht (§ 26 UrhG) und das Zugangsrecht (§ 25 UrhG) werden anerkannt. Darüber hinaus
besteht die Verpflichtung, soweit zumutbar Sam Fiction das Werk
vorübergehend zur Nutzung (z. B . für Ausstellungen, Retrospektiven usw.) zu überlassen.

§ 2 Rechte, Pflichten und Leistungen beider Vertragsparteien

2.1 Übergabe des Werkes
Sam Ficiton ist verpflichtet, das Werk zum vereinbarten Termin,
in einwandfreiem Zustand und eindeutig bezeichnet zu übergeben.

2.2 Präsentation / Technische Voraussetzungen
Über Art und Umfang der Präsentation entscheidet Sam Fiction und Nutzerin
/ Nutzer einvernehmlich. Die technischen Voraussetzungen werden von der Nutzerin / dem Nutzer gewährleistet und finanziert.

2.3 Veranstaltungen
Ist für die Präsentation des Werkes die Anwesenheit von Sam Fiction zu einer Veranstaltung gewünscht, so ist  er dazu bereit, sofern der Termin rechtzeitig vereinbart wurde. Die anfallenden Kosten werden von der Nutzerin / dem Nutzer getragen; Gleiches gilt für alle Folgeveranstaltungen.
Auf die Anwesenheit von Sam Fiction ist in allen Werbematerialien hinzuweisen.

2.4 Publikationen / Katalog
Die Kosten für die Gestaltung und Herstellung sämtlicher Publikationen werden von der Nutzerin /
dem Nutzer getragen. Leistungen, die in diesem Zusammenhang von Sam Fiction erbracht werden, werden der Nutzerin / dem Nutzer in Rechnung gestellt.
Die Festlegung der Höhe der Auflage sowie die Ausführung und Herstellung der Publikationen
und / oder des Kataloges erfolgt in Absprache und im Einvernehmen beider Vertragspartnerinnen / Vertragspartner.
Sam Fiction erhält einen angemessen hohen Teil der Auflage kostenlos zur eigenen Verfügung.

2.5 Haftung
Sam Fiction haftet nur für Schäden, die er oder seine
Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeiführen.

2.6 Versicherungen
Der Versicherungswert entspricht dem Verkaufswert. Die Nutzerin / der Nutzer trägt die Kosten der
anfallenden Versicherungen in voller Höhe. Die Versicherungen müssen nachgewiesen werden.

2.7 Transport / Transportversicherung
Die Kosten für den sachgemäßen Hin- und Rücktransport des Werkes sowie deren Versicherung
sind in voller Höhe von der Nutzerin / dem Nutzer zu übernehmen.

2.8 Garantie / Wartung / Reparatur
Garantieleistungen von Sam Fiction für die künstlerische Gestaltung sind ausgeschlossen, sofern im Vertrag nicht anders vereinbart. Wartungsverpflichtungen werden nicht übernommen, es sei denn, sie werden gesondert vereinbart.

§ 3 Zahlungsbedingungen

3.1 Zahlungsfrist
Sämtliche Ansprüche von Sam Fiction auf Zahlung sind fällig je zur Hälfte bei Vertragsabschluss und bei Erbringung der von Sam Fiction geschuldeten Leistung. Sie sind zahlbar ohne Abzug innerhalb der gesetzlichen Frist.

3.2 Mehrwertsteuer bzw. Umsatzsteuer
Verkaufspreise beinhalten die gesetzliche Mehrwertsteuer / Umsatzsteuer. Sämtliche anderen Vergütungen
verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer / Umsatzsteuer.

3.3 Eigentumsvorbehalt
Bis zur vollständigen Begleichung sowohl des Verkaufspreises als auch der Vergütungen für zusätzliche
Leistungen von Sam Fiction verbleibt das Kunstwerk im Eigentum von Sam Fiction. Desweiteren gilt der verlängerte Eigentumsvorbehalt.

3.4 Minderung der Vergütungen
„Nichtgefallen“ des Werkes von Sam Fiction, eines Auftrages oder einer Präsentation kann nicht zu einer Minderung der Vergütungen führen.

3.5 Abgabepflicht
Die gesetzliche Künstlersozialversicherungsabgabe sowie anfallende Abgaben an entsprechende
Verwertungsgesellschaften
werden von der Nutzerin / dem Nutzer getragen, sofern sie / er abgabepflichtig ist.

§ 4 Aufhebung und Kündigung von Verträgen (BGB § 649)

4.1 Form
Aufhebung und Kündigung von Verträgen bedürfen der schriftlichen Form.
4.2 Aufhebung / Kündigung durch die Nutzerin / den Nutzer
Im Falle der Aufhebung / Kündigung durch die Nutzerin / den Nutzer wird ein Honorar für die nicht zur
Nutzung übernommene Arbeit fällig; es beträgt mindestens 50 Prozent des vereinbarten Honorars
zuzüglich der nachgewiesenen Materialkosten.

4.3 Aufhebung / Kündigung durch Sam Fiction
Im Fall der Aufhebung / Kündigung durch Sam Fiction ist die Rückzahlung der bis zum Zeitpunkt der Kündigung gezahlten Vergütungen ausgeschlossen.

4.4 Absage im Krankheitsfall
Bei einer Absage wegen Krankheit von Sam Fiction ist ein ärztliches
Attest beizubringen. Die Rückzahlung bereits gezahlter Vergütungen ist ausgeschlossen.

Haftung für Links
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Gewährleistung

Sam Fiction verpflichtet sich, den Auftrag mit größtmöglicher Sorgfalt auszuführen.
Mängel sind innerhalb von 7 Tagen nach Erhalt der Ware bekannt zu geben, danach gilt die Ware als mangelfrei angenommen.Bei mangelhafter Leistung verpflichtet sich Sam Fiction zur kostenlosen Nachbesserung nach eigenem Ermessen.Reklamationen hinsichtlich der künstlerischen Gestaltung sind ausgeschlossen.

Kann das Design nicht zufriedenstellend nachgebessert werden, so kann der Auftraggeber, ausser im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit keinen Schadenersatzanspruch geltend machen, lediglich die Herabsetzung des Kaufpreises oder den Rücktritt vom Kaufvertag verlangen. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen.

Für Haftungs-und Folgeschäden durch verwendete Materialien, wie Farben und Lacke etc. können wir nicht aufkommen. Ebenfalls übernehmen wir keine Haftung für Verlust von Eigentum und Verformungen der in Auftrag gegebenen Objekte beim Trockenen des Klarlackes durch Hitze.


Alle Farben die beim Bodypainting verwendet werden, sind ausschließlich kosmetisch hochwertige Bodypainting Farben von namhaften Herstellern und von sehr guter Qualität. Sollte es jedoch in Einzelfällen zu allergischen Reaktionen, Hautausschlägen, sowie anderen unvorhersehbaren gesundheitlichen Schäden oder Folgeschäden kommen, übernehmen wir keinerlei Haftung. Es ist lediglich der Hersteller und Vertreiber der Produkte für seine Ware verantwortlich, die auf Bedarf ausgewiesen werden.

Zusätzliche Pflichten des Auftraggebers.

Beim Lackieren von Helmen wird darauf hingewiesen, dass nur hochwertige Carbon- und Fieberglashelme zum lackieren geeignet sind. Daher ist der Kunde selbst für den in Auftrag gegebenen Helm in der Verantwortung, beim Hersteller des Helmes Informationen einzuholen, ob der Helm lackierbar ist oder nicht. Der Auftraggeber ist verpflichtet, das für Aufträge zur Verfügung gestellte Material wie Logos, Schriftzüge, spezielle Designs  auf eventuell bestehende Urheber- und Copyrightrechte zu überprüfen und eventuell notwendige Erlaubnisse zur Verwendung einzuholen.

Der Auftraggeber erklärt sich mit Vertragsabschluss mit der Gültigkeit dieser Bestimmung einverstanden.

Rückgaberecht

Es besteht kein Rückgaberecht von fertigen und nahezu fertigen Aufträgen.


Quelle: Disclaimer von eRecht24, dem Portal zum Internetrecht von Rechtsanwalt Sören Siebert.

 
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